Zu den Abstimmungen vom 19. Mai 2019

Ich stimme Nein zum Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands), weil …

…   unsere Verfassung verletzt wird (Verstoss gegen das Verhältnismässigkeitsgebot für staatliches Handeln)

…   gegen den Volkswillen verstossen wird (Abstimmungsresultat vom 13. Februar 2011: Keine Bedürfnisklausel, keine Nachregistrierung, keine Verbote „besonders gefährlicher“ Waffen)

…   dieser im Widerspruch steht zu den Erläuterungen des Bundesrates vor der Schengen-Beitrittsabstimmung (keine einschneidende Beschränkungen des Waffenrechtes und kein Bedürfnisnachweis wegen Schengen)

…   unbescholtenen Bürgern Vernunft und Mündigkeit abgesprochen wird

…   Waffenbesitz in der Schweiz eine lange Tradition hat und im Breitensport fest verankert ist.

…   das neue EU-Waffengesetz keinen einzigen Terroranschlag verhindert. Terroristen und Kriminelle besorgen sich ihre Waffen nicht auf legalem Weg.

…   Europa trotz unserer Waffendichte von einer sicheren Schweiz profitiert.

…   Die Drohung der Kündigung der Schengenverträge erachte ich als unverhältnismässig. Verschiedene „Schengen-Vertragsstaaten“ halten sich nicht an den Vertrag, ohne dass die EU-Kommission einseitig kündigen würde.

 

Die Volksabstimmung zum Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, missachtet den Grundsatz der „Einheit der Materie“, weil sie zwei völlig wesensfremde politische Inhalte unstatthaft verknüpft und die eindeutige Willensbekundung des Stimmbürgers nicht zulässt. Trotzdem komme ich in der Gesamtabwägung dazu, dieser Vorlage aus folgenden Gründen zuzustimmen, weil …

…   sowohl bei der Altersvorsorge als auch bei der Unternehmensbesteuerung dringender Handlungsbedarf besteht.

…   weil damit künftig alle Kantone bezüglich Unternehmenssteuer gleichbehandelt werden.

…   die Schweiz ihre international nicht mehr akzeptierten Regelungen für kantonale Statusgesellschaften abschaffen muss, will sie weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben.

…   diese Massnahme durch die Einführung neuer steuerlicher Sonderregelungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung begleitet wird. Die sogenannte „Patentbox“ bewirkt, dass ein Teil der Gewinne aus Erfindungen in den Kantonen künftig ermässigt besteuert wird. Unternehmen bleiben damit steuerlich konkurrenzfähig und KMU profitieren zusätzlich von tieferen Gewinnsteuern.

…   Begleitmassnahmen für Kantone und Gemeinden dafür sorgen, dass die Steuersysteme angemessen erfolgen.

…   damit auch die AHV ab 2020 jährlich um 2 Milliarden Franken gestärkt wird. Trotzdem bleibt die dringend notwendige strukturelle Reform zur Stabilisierung der AHV unumgänglich.

…   die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um je 0,15 Prozent (also um je 1,50 Franken auf 1‘000 Franken Lohn) für den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sozial verträglich ist. Es ist dies die erste Erhöhung seit mehr als 40 Jahren.

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