Zu den Abstimmungen vom 25. November 2018

Ich stimme JA zur Volksinitiative vom 12. August 2016 «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)», weil …

… unsere einmalige direkte Demokratie auf den Pfeilern Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung basiert. Diese Werte sind in Gefahr, wenn wir fremdes Recht über unsere Bundesverfassung stellen.

… dann eindeutig geregelt wird, was für die Schweiz gilt, wenn sich Schweizer Landesrecht und internationales Recht widersprechen. Die Gerichte erhalten klare Vorgaben für die Auslegung der Gesetze und Verfassungsgrundlagen. Schweizer Recht ist für uns verbindlich und geht internationalem Recht grundsätzlich vor.

… damit unsere Volksrechte respektiert und die Umsetzung der Volksentscheide gesichert werden.

… nicht eine Handvoll Beamter und Richter in internationalen Organisationen und ausländischen Gerichten in der Schweiz mehr zu sagen haben sollen, als 5 Millionen stimmberechtigter Schweizerinnen und Schweizer und mehr als das Bundesgericht als höchstes Schweizer Gericht.

… alle Elemente der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schon lange und weit umfassender in unserer eigenen Bundesverfassung festgeschrieben sind. (Pikanterweise ist die Europäische Union der EMRK nicht beigetreten.)

… wir beispielsweise selbst entscheiden wollen, wie viele Migranten wir in der Schweiz aufnehmen wollen.

… wir die Zuwanderung eigenständig steuern und allenfalls begrenzen wollen.

… damit schwer kriminelle Ausländer wirklich ausgeschafft werden können. Geben wir die Selbstbestimmung auf, bestimmen fremde Richter, wer in der Schweiz bleiben darf.

… wir selbstständig entscheiden wollen, ob Grenzgänger Arbeitslosenversicherungsgelder von der Schweiz beziehen oder nicht. Geht es nach der EU, soll zukünftig nicht mehr der Wohnstaat des Grenzgängers für die Ausrichtung der Arbeitslosengelder und weiterer Sozialversicherungsgelder zuständig sein, sondern der Staat, in dem der arbeitslos gewordene Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat. Geschätzte Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Franken erachte ich als nicht gerechtfertigt.

… es mit der Aufgabe unserer Selbstbestimmung zukünftig unmöglich sein wird, beispielsweise die Standards für die Haltung von Tieren und die Produktion von Nahrungsmitteln eigenständig zu definieren. In der Praxis kann das heissen, dass wir unsere hohen Standards nach unten korrigieren müssen.

… die Schweizerinnen und Schweizer auch zukünftig selbst entscheiden sollen, ob sie eine Milizarmee haben wollen oder nicht. Wir wollen uns nicht dem internationalen Trend anpassen, dass alle Länder solidarisch kleine Berufsarmeen haben.

 

Ich stimme JA zur Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten), weil …

… der Bezug von ungerechtfertigten Versicherungsleistungen Missbrauch und Betrug ist.

.. wir damit die gesetzliche Grundlage schaffen, damit IV, SUVA und Privatversicherer solche Missbräuche aufdecken können. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat festgestellt, dass nicht die Observation als solche unrechtmässig sei, sondern dass hierzu lediglich die gesetzliche Grundlage fehle. Mit einem JA am 25.11.2018 wird der Einsatz von Sozialversicherungsdetektiven rechtlich verankert.

… Versicherungsbetrug ohne Ahndung schadet nicht nur dem Ruf der ehrlichen Versicherten, sondern kann zur Nachahmung führen.

… die Kosten unkontrolliert steigen werden, wenn Missbräuche in unserem Sozialstaat nicht aufgedeckt und geahndet werden.

… der unbescholtene Bürger und Versicherungsnehmer überhaupt nichts zu befürchten hat.

 

Ich stimme NEIN zur Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)», weil …

… das Anliegen, weniger Tiere zu enthornen, nicht in die Bundesverfassung gehört, sondern – wenn überhaupt – auf der Verordnungsebene angesiedelt werden müsste.

… jeder Bauer seinen Betrieb so einrichten soll, wie er es aus betrieblichen und persönlichen Gründen für richtig hält.

… ein neuer Subventionstatbestand entstehen würde. Diese Ausgaben müssten anderswo im Landwirtschaftsbudget eingespart werden.

… die Bürgerinnen und Bürger selbst bestimmen sollen, ob sie für „Hornmilchprodukte“, wie Käse, Milch, Joghurt, höhere Preise bezahlen wollen, um damit die Hornkuhhaltung zu unterstützen.

 

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