Ich stimme NEIN zur Volksinitiative vom 26. November 2015 «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)» und
ich stimme NEIN zur Volksinitiative vom 30. März 2016 «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle», weil …
… in der Schweiz bereits heute strengste Vorschriften zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt eingehalten werden.
… die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft geschwächt und der aussenwirtschaftliche Handlungsspielraum der Schweiz eingeschränkt würde.
… die Agrar-Initiativen den Schweizer Bauern das zentrale Differenzierungsmerkmal in Bezug auf Qualität rauben würden.
… beide Volksinitiativen neue Handelshemmnisse schaffen und damit internationales Handelsrecht verletzen würden. Bei Annahme der Initiativen, würde die Schweiz möglicherweise die Kündigung der Bilateralen Verträge und Retourkutschen riskieren. So könnten beispielsweise neue Zölle auf Produkte erhoben werden, die die Schweiz exportieren möchte und bei uns für Wohlstand sorgen. Schweizer Unternehmen droht durch die Agrar-Initiativen eine Diskriminierung durch andere Länder (z.B. Behinderung des Schweizer Käseexports).
… die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten auch weiterhin frei entscheiden sollen, ob sie die Bioeier vom Bauern um die Ecke oder ein Black Angus Beef aus Irland beim Discounter kaufen wollen. Von der Aprikose aus Frankreich über Fertigpizza bis zur Salami aus Italien oder Süssigkeiten, die Wahlfreiheit sinkt deutlich. Wir wollen kein Essdiktat.
… beide Initiativen Staat und Lebensmittelhersteller zwingen würden, einen teuren Kontrollapparat im In- und Ausland aufzubauen. Denn neu dürften in der Schweiz nur noch jene Lebens- und Futtermittel verkauft werden, die den Schweizer Standards entsprechen.
… zusätzliche Beamte im Ausland prüfen müssten, ob die Schweizer Vorschriften von den Landwirten und Lebensmittelherstellern eingehalten würden. Bei jeder importierten Tomate müsste ein Kontrolleur sicherstellen, dass sie dem Schweizer Standard entspricht und dementsprechend produziert wurde.
Ich stimme NEIN zum Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege [Velo-Initiative])», weil …
… der Föderalismus das Fundament des politischen Systems der Schweiz ist; ein System das sich über die Jahrhunderte hinweg bewährt hat und um das uns viele andere Länder beneiden. Das heisst, die zentrale Verantwortung für die Velowege darf nicht beim Bund, sondern muss bei den Kantonen und Gemeinden liegen.
… die vom Bund gerechneten Kosten von 1.8 Millionen Franken pro Jahr nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Die Folgekosten (Unterhalt) für die Kantone sind um ein X-Faches höher.
… sowohl Gemeinden, wie auch Kantone, finanziell unter Druck sind. Sie müssten ständig die Investitionen priorisieren. Mit dem neuen Artikel würde der Druck auf den Bund steigen, mit dem Ziel, dort Finanzierungen abzuholen.
… die Gemeinden und Kantone die Bedürfnisse der Bevölkerung am besten kennen und viel eher in der Lage sind, die richtigen Lösungen vor Ort zu erarbeiten. In der Regel sind Gemeinden auch viel haushälterischer im Umgang mit öffentlichen Geldern als der Bund, weil die Kontrolle der Stimmberechtigten viel unmittelbarer ist. So können die Kosten für die Velowege auch in Zukunft im Griff gehalten und Lösungen gefunden werden, damit auch künftig die besten Velowege zum besten Preis gebaut werden.