Zu den Abstimmungen vom 28. September 2014

Ich stimme gegen die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“, weil … 

…  es mit der Einheitskasse keine Kinderprämien, keine Wahlfranchisen und keine unterschiedlichen Versicherungsmodelle mehr gäbe, denn dies ist mit dem Verfassungstext zur Einheitskasse nicht mehr vereinbar.

…  ich mein Krankenversicherungsmodell selbst wählen will

… mit der Einheitskrankenkasse auch der so wichtige freie Wettbewerb, der letztendlich ja zur Optimierung der Prämien oder des Versicherungsschutzes beiträgt, wegfallen würde.

…  heute die Konkurrenz unter den Versicherern Innovationen und ein vielfältiges, massgeschneidertes Angebot fördern und sichern.

…  mit der Einheitskasse die Verwaltungskosten nicht gesenkt würden. Von 100 Prämienfranken werden heute 95 Franken für medizinische Leistungen ausgegeben. Mit 5 % sind sie damit tiefer als jene aller anderen staatlichen Sozialversicherungen der Schweiz (z. B. SUVA, Arbeitslosenversicherung).

… die Einheitskrankenkasse nur den obligatorischen Teil der Krankenkasse abdecken würde. Die Administration der Zusatzversicherungen würde nicht wegfallen. Das bedeutet, dass mit der Einheitskrankenkasse nicht weniger, sondern mehr Verwaltungskosten anfallen würden.

…  die Verstaatlichung von rund 60 Grundversicherern zu einer Monopolkasse nicht zu unterschätzen ist. Dieses Projekt wird heute mit rund 2 Milliarden veranschlagt – wobei letztendlich wohl Mehrkosten anfallen dürften – und wird sich über mehrere Jahre hinziehen.

…  wir eine hohe Versorgungsqualität und einen raschen Zugang zu medizinischen Leistungen ohne Wartefristen haben. Staatliche Gesundheitssysteme anderer europäischer Länder (z. B. Grossbritannien oder Dänemark) zeigen, dass unter Spardruck eine Einheitskasse über kurz oder lang medizinische Leistungen streichen muss.

…  ich gegen staatlich verordnete medizinische Leistungen bin.

…  für die freie Arztwahl bin.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie, wenn Sie auf diese Links klicken Einheitskrankenkasse – nein. Einheitskrankenkasse – Tagblatt

 

Ich stimme für die Volksinitiative „Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes“, weil …

…  täglich 2,5 Millionen Gäste, die sich im Gastgewerbe verpflegen, mehr Mehrwertsteuer zahlen müssen als an anderen Orten.

…  ein Arbeiter für sein Mittagessen im Restaurant 8 % Mehrwertsteuer zahlt. Für Luxus via Party-Service fallen hingegen nur 2,5 % an.

… eine Familie beim hart ersparten Familienausflug für das Essen im Restaurant 8 % Mehrwertsteuer zahlen muss. Für Sushi am Cüplistand in St. Moritz jedoch nur 2,5 % .

… das geltende MwSt-System nicht mehr zeitgemäss ist. Immer mehr Personen sind aufgrund längerer Arbeitswege auf auswärtige Verpflegung angewiesen. Ein Restaurantbesuch ist kein Luxus mehr sondern eine Notwendigkeit.

… das Gastgewerbe eine grosse Bandbreite von niedrigen bis hochqualifizierten Arbeitsplätzen anbietet. Diese Branche mehrwertsteuerlich zu diskriminieren gefährdet längerfristig Arbeitsplätze.

…  weil es aus umweltpolitischen Gründen nicht nachvollziehbar ist, dass Fertiggerichte gegenüber der Verpflegung in der Gastronomie steuerlich bevorzugt werden. Während Fertiggerichte eine Unmenge von Abfall produzieren (Stichwort: Littering), wird in Restaurants Mehrweggeschirr verwendet, und die Nahrungsmittel stammen aus abfallmindernden Grosspackungen.

…  das geltende MwSt-System den Wettbewerb klar verzerrt. Dies, indem es eine bestimmte Form der Abgabe von Lebensmitteln begünstigt. Die mit der Diskriminierung verbundene Wettbewerbsverzerrung ist massgeblich und wurde auch von der Eidg. Finanzkontrolle ganz klar bestätigt. Wichtig jedoch ist, dass diese Initiative kostenneutral umgesetzt wird, damit keine Steuerausfälle auf Bundesebene entstehen. Kernanliegen muss es sein, dass alle Gastronomie- und sonstige Food-Betriebe mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz besteuert werden. Das führt konsequenterweise zu einem gewogenen Mehrwertsteuersatz zwischen 2.5 und 8 %.

 

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