Bundeserbschaftssteuer: Erneuter Angriff von links auf die KMU und den Mittelstand

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Am 12. März 2013 ist die eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ formell zustande gekommen. Getragen wird die Initiative von CSP, EVP, Gewerkschaftsbund, Grüne und SP. Die Initiative verlangt, dass der Bund eine neue Steuer erhebt. Eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Höhe von bis zu 20 Prozent soll auf dem gesamten Nachlass erhoben werden. Das den Bürgerinnen und Bürgern so aus der Tasche gezogene Geld soll in die AHV und an die Kantone fliessen.

Erneut wird ein Wolf im Schafspelz auf das Stimmvolk losgelassen

Die Initianten behaupten, dass von der Erbschaftssteuer-Initiative nur die „Reichen“ betroffen sind. Damit wird die Bevölkerung arglistig getäuscht. Denn 2 Millionen Franken Verkehrswert eines Nachlasses entsprechen nicht 2 Millionen Franken „Steuerwert“. Viele Erbschaften mit beispielsweise Betriebsliegenschaften und etwas Barvermögen (typische KMU-Situation) erreichen bei einer Verkehrswertberechnung sehr schnell die 2-Millionen- Franken-Grenze und fallen somit unter die neu geplante Besteuerung.

Die Forderungen der Initiative

  • Steuerpflichtig ist der Nachlass zum Verkehrswert
  • Der Bund soll neu eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben, die von den Kantonen veranlagt und bezogen wird.
  • Besteuert werden sollen einerseits der Nachlass von Personen mit letztem Wohnsitz in der Schweiz und anderseits Schenkungen von in der Schweiz ansässigen Personen. Dabei wird der Schenkgeber/Nachlass steuerpflichtig und nicht der Beschenkte.
  • Der Steuersatz beträgt 20 Prozent auf dem gesamten Nachlass.
  • Die Initiative gilt rückwirkend, d.h. zum Nachlass gehören auch die seit 1. Januar 2012
  • ausgerichteten Schenkungen.
  • Die Bewertung des Nachlasses (alle Aktiven und Passiven inkl. Immobilien,
  • Familienunternehmen, etc.) erfolgt nach dem Verkehrswert und nicht nach dem
  • Steuerwert.
  • Der Freibetrag beträgt 2 Millionen Franken, steuerfrei bleiben Zuwendungen an
  • Ehegatten.
  • Die Steuerbelastung für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe soll ermässigt
  • werden, sofern diese von den Erben 10 Jahre weitergeführt werden.
  • Zwei Drittel der geschätzten Einnahmen von 3 Milliarden Franken sollen in die AHV
  • fliessen, ein Drittel an die Kantone.

Über 80 Prozent der Unternehmen in der Schweiz sind kleinere und mittlere Familienunternehmen. Dort arbeitet die überwiegende Mehrheit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Rund die Hälfte dieser Betriebe wird weitergegeben, also vererbt. Dieser Sachverhalt war in den meisten Kantonen ein wichtiger Grund, die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abzuschaffen. Denn Betriebsübergaben und Nachfolgeregelungen von KMU sind bereits heute nicht einfach.

Die Abschaffung der Erbschaftssteuer in den Kantonen soll nun rückgängig gemacht werden. Mit dieser Initiative werden künftig Unternehmensübertragungen innerhalb der Familie massiv erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht. In einer Umfrage der Stiftung KMU geben 70 Prozent der Familienbetriebe an, dass die Initiative ihre Nachfolge gefährde.

Die meisten Familien haben ihr gesamtes Vermögen in den Betrieben investiert. Freie Mittel für die Bezahlung von bis zu 20 Prozent Erbschaftssteuer fehlen. Statt liquide Mittel weiterhin in den Betrieb zu investieren (Maschinenpark, Gebäudeerweiterungen, neue Märkte, zusätzliche Arbeitsplätze, etc.), müssen hohe Summen an den Bund abgeliefert werden. Kann eine Erbschaftssteuerschuld nicht mit baren Mitteln beglichen werden, müssen sich die Unternehmer verschulden. Wenn der Staat liquide Mittel wegbesteuert, werden Erbteilungen und Betriebsübergaben an die nächste Generation erschwert oder gar verunmöglicht.

Viele KMU-Besitzer müssen sich somit die Frage stellen, ob sie ihre Firma wie geplant an die Nachkommen übergeben können. Denn falls die Erben das Geld für die Steuer nicht aufbringen können, müssen sie das Familienunternehmen verkaufen. Deshalb stehen mit der Erbschaftssteuer-Initiative tausende Familienunternehmen und deren Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Das Abstimmungsdatum ist noch nicht festgelegt. Trotzdem lohnt es sich, sich bereits frühzeitig mit den schädlichen Folgen dieser Initiative auseinanderzusetzen. Es steht viel auf dem Spiel, und ich empfehle heute schon ein klares NEIN zu diesem Wolf im Schafspelz.

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