Ich stimme NEIN bei der Volksinitiative „Pro Service Public“, weil …
- … ohne die notwendigen finanziellen Mittel Service- und Leistungsabbau in der Grundversorgung drohen.
- … ohne Gewinne die Service-public-Unternehmen nicht mehr in die Grundversorgung investieren können. Umfang und Qualität sind akut bedroht! Insbesondere die ländlichen, dünn besiedelten Gebiete würden künftig schlechter versorgt.
- … die Initiative der Grundversorgung in der ganzen Schweiz schadet.
- … alle Landesteile von einer flächendeckenden Versorgung – zu gleichen Preisen und gleicher Qualität profitieren sollen.
- … die Initiative ein grosses Millionenloch in die Kassen des Service-public reisst.
- … weil die von den Unternehmen entrichteten jährlichen hohen Beiträge in die Kassen von Bund, Kantone und Gemeinden wegfallen würden. Das bedeutet höhere Steuern für uns alle.
- … dank breit abgestützter Reformen in den letzten Jahren …
– die Dienstleistungen im Service Public-Bereich modernisiert
– diese an den technologischen Wandel angepasst
– die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt
– innovative Angebote entwickelt und
– die Grundversorgung an neue Bedürfnisse angepasst wurden.
Ich stimme NEIN bei der Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“, weil …
- … ich nicht will, dass die grossen sozialen Errungenschaften der Schweiz zerstört werden.
- … die bewährten wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Grundlagen unseres Gemeinwesens folgenschwer angegriffen werden.
- … Freiheit und Eigenverantwortung wichtige Grundpfeiler unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaates sind.
- … das Schweizer System der Sozialversicherungen auf dem Solidaritätsprinzip basiert, in dem die individuellen Risiken gemeinsam getragen werden.
- … die Sozialhilfe die Existenz bedürftiger Personen sichert und die soziale und berufliche Integration gewährleistet.
- … die Initianten einen Auszahlungsaufwand von 208 Milliarden Franken berechnet haben. Im Vergleich dazu: Der schweizerische Staat gibt heute für die Erledigung aller Staatsaufgaben rund 70 Milliarden Franken pro Jahr aus. Wie soll eine solch wirklichkeitsfremde Vorlage finanziert werden?
- … massiv negative Folgen für unsere Volkswirtschaft zu erwarten sind:
– die Leistungsbereitschaft, Produktivität und das weltweite Spitzenniveau vieler Unternehmungen nimmt ab
– höhere Preise und damit Exportverluste müssen in Kauf genommen werden
– eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer ist nicht auszuschliessen
– ein weiterer Anstieg des ohnehin prekären Fachkräftemangels ist zu befürchten.
Sie wollen mehr wissen? Dann klicken Sie hier Nein – für ein bedingungsloses Grundeinkommen
Ich stimme JA bei der Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“, weil …
- … Strasse und Schiene als ein gemeinsames gleichwertiges System zu betrachten und zu finanzierend ist.
- … eine vernachlässigte Straßeninfrastruktur jährlich 21.000 Stunden Stau im Verkehr produziert oder einen wirtschaftlichen Verlust von 2 Milliarden Franken verursacht.
- … rund 60 Prozent der Bundesausgaben für den Verkehr in den öffentlichen Verkehr abfliessen, aber nur 36 Prozent in den Strassenverkehr investiert werden, obwohl dieser dem Bund rund 9 Milliarden Franken jährlich abliefert. Das verstösst gegen das Verursacherprinzip, das zu den Grundprinzipien der Bundesverfassung gehört.
- … die Straße die wichtigste Form der Beförderung ist:
– mehr als 75 Prozent des Personenverkehrs und 60 Prozent der Gütertransporte spielen sich auf der Strasse ab,
– etwa 75 Prozent der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr benutzen ebenfalls die Strasse. - … die Volkswirtschaft eine intakte Strasseninfrastruktur braucht.
- … periphere Regionen oft schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.
- … das Bevölkerungswachstum und die Mobilität kontinuierlich auch die Belastung des Straßennetzes erhöhen.
- … das schweizerische Nationalstrassennetz an seine Kapazitätsgrenzen stösst. Seit 1995 ist die gesamte Strassenlänge konstant geblieben, obschon der Verkehr im gleichen Zeitraum um rund 31 Prozent zugenommen hat.
Ich stimme JA zur „Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)“, weil …
- … nach der zustimmenden Verfassungsabstimmung im Jahr 2015 die gesetzliche Regelung von In-vitro-Fertilisations-Verfahren (IVF) und Präimplantationsdiagnostik-Verfahren (PID) wichtig ist.
- … die Embryonenauswahl für IVF-Verfahren hilft, Komplikationen und Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden.
- … die Risiken für die Schwangere und das Kind minimiert werden.
- … die Untersuchung auf Erbkrankheiten früh, vor der Schwangerschaft (heute Untersuchung erst bei Schwangerschaft à Schwangerschaftsabbruch?), erfolgt.
- … PID seit 20 Jahren ein bewährtes, medizinisches Verfahren ist.
- … die Durchführung in der Schweiz ermöglicht werden soll.
- … sie hilft, den Kinderwunsch zu erfüllen.
Ich stimme Nein zur „Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes (AsylG)“,weil …
- … für 40‘000 Asylsuchende (Jahr 2015) Gratisanwälte zur Verfügung stehen sollen – Finanzierung?
- … renitente Asylbewerber mit dem heutigen Asylgesetz bereits gesondert untergebracht werden könnten. Die Behörden unternehmen hier bis heute zu wenig bis gar nichts.
- … sich die Investitionskosten inkl. Arbeitsplätze für die neuen Bundeszentren bereits auf 548 Millionen Franken belaufen.
- … sich die jährlichen Kosten auf Bundesebene für das Asylwesen verdoppeln. Im Jahr 2015 waren es 1.2 Milliarden Franken, im Jahr 2018 werden es geschätzte 2.4 Milliarden Franken sein.
- … die langfristigen Kosten unser Land an den Rand des Kollapses bringen werden. Von A bis Z – von Anwalt bis Zahnarzt wird in der Schweiz für alles gesorgt. Nebst Arzt, psychiatrischen Behandlungen, Sozialhilfe etc. – auch staatliche Integrationsmassnahmen wie Familienbegleitungen, Sprach- und Benimmkurse.
- … Kantone und Gemeinden durch ein zentralistisches Plangenehmigungsverfahren ausgebremst werden und das EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) direkt Enteignungen von Privaten, Unternehmen und Gemeinden vornehmen kann. Enteignung via Asylgesetz lehne ich kategorisch ab.
Zitat: Asylgesetz: Art. 95b Enteignungsrecht und anwendbares Recht
1 Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren sowie die Begründung dinglicher Rechte an solchen Grundstücken ist Sache des EJPD. Es ist ermächtigt, nötigenfalls die Enteignung durchzuführen.