Zu den Abstimmungen vom 18. Mai 2014

Ich stimme der Volksinitiative „Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (Rüstungsprogramm 2012 und Gripen-Fondsgesetz)“ zu weil …

…  die überall auf dem Erdball bereits real existierenden oder gehäuft aufflackernden Krisenherde, Stammesfehden, Wirtschafts-, Religions- und Bürgerkriege leider zeigen, dass wir nicht in einer bedingungslos friedlichen Welt leben.

…  zur Bewältigung ausserordentlicher Lagen, zur Sicherstellung der luftpolizeilichen Aufgaben sowie für Einsätze über längere Zeit weitere Flugzeuge benötigen werden. Die Sicherstellung der luftpolizeilichen Aufgaben ist ein wichtiger Teil dieses Auftrags. Mehrmals wöchentlich steigen Jets der Luftwaffe auf, um luftpolizeiliche Aufgaben zu erfüllen.

…  die Tiger-Flotte aus Altersgründen ausgemustert werden muss.

…  auch die F/A-18 in die Jahre kommen sind und nicht mehr genügen, um die vielfältigen Aufgaben der Luftwaffe zum Schutz unseres Landes zu erfüllen.

…  die 22 Gripen-E, inklusive Zubehöre, Bewaffnung und Infrastruktur 3,126 Milliarden Schweizer Franken kosten. Auf den ersten Blick ist dies eine sehr grosse Summe. Auf den zweiten Blick betrachtet kaufen wir mit diesem Betrag aber Sicherheit für die nächsten 20 bis 30 Jahre.

…  das Preis-Leistungsverhältnis das Beste ist für die Bedürfnisse unserer Luftwaffe.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie, wenn Sie auf diesen Link klicken Gripen – Ausführlich

 

Ich stimme dem „Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin») zu, weil:

…  die medizinische Grundversorgung ein unverzichtbares Gut für alle ist. Sie gehört darum in die Verfassung. Mit dem Verfassungsartikel werden Bund und die Kantone beauftragt, für eine ausreichende, allen zugängliche und qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung zu sorgen.

…  der Verfassungsartikel generell die medizinische Grundversorgung stärkt, die auch von Apothekerinnen, Psychologen oder Physiotherapeuten erbracht wird.

…  die älter werdende Bevölkerung vermehrt an chronischen Krankheiten sowie an Mehrfacherkrankungen leidet. Der Bedarf an hausärztlichen Leistungen nimmt in den kommenden Jahren also noch zu.

… Haus- und Kinderärzte meistens erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen sind. Sie stehen nicht nur im Notfall und nachts zur Verfügung, sondern machen auch Hausbesuche, wenn ihre Patientinnen und Patienten bettlägerig sind und nicht in die Praxis kommen können.

… die Langzeitbetreuung und damit das Vertrauensverhältnis zentrale Aspekte in der Beziehung zwischen Haus- und Kinderärzten und den Patientinnen und Patienten sind. Dies sorgt für Kontinuität.

…  70% aller medizinischen Behandlungen durch den Haus- oder Kinderarzt erfolgen ohne Überweisung oder weiterführende Untersuchung. Dies für nur 4 % der gesamten Gesundheitskosten.

… politische Fehlentscheide, finanzielle Einbussen und die hohe Arbeitsbelastung die Attraktivität des Berufsbilds der Haus- und Kinderärzte beeinträchtigt haben. Der Haus- und Kinderarztberuf muss dringend wieder attraktiver werden.

… die Grundversorgung von morgen Nachwuchs braucht. Aber nur jeder zehnte Medizinstudent will später Hausarzt werden. Nur gute Ausbildungsmöglichkeiten, familienfreundliche Arbeitszeiten und faire Löhne werden junge Medizinstudierende motivieren für eine Laufbahn in der Haus- und Kinderarztmedizin.

 

Einleitung zur Mindestlohninitiative

Die Schweiz ist ein sehr wohlhabendes Land, die Wirtschaft funktioniert ohne staatliches Lohndiktat gut und die Arbeitslosenquote ist weltweit einzigartig tief. Die meisten Menschen in unserem Land haben eine Arbeit. In der Schweiz wird eine aktive Sozialpartnerschaft gelebt; Arbeitnehmende und Arbeitgebende vereinbaren die vertraglichen Details ihrer Zusammenarbeit in gegenseitigem Einvernehmen und Vertrauen. In vielen Branchen gibt es Gesamtarbeitsverträge. Der Staat hat sich hier nicht einzumischen.

Ich stimme gegen die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“, weil …

… gesetzliche Mindestlöhne gegen die Vertragsfreiheit verstossen

… ein staatlicher Mindestlohn keine Rücksicht auf Regionen und auf die Kaufkraftunterschiede (z. B. Stadt/Land) nimmt.

… mit dem geforderten Stundenlohn von 22 Franken nicht nur Vollzeitjobs sondern auch Teilzeitjobs gefährdet werden, da viele Kleinbetriebe den höheren Lohn nicht zahlen können.

… auch Menschen, die sich nur schwer in den Arbeitsmarkt integrieren können, die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. So integrieren wir auch die Schwächsten in den Arbeitsmarkt und bekämpfen wirkungsvoll Armut und Arbeitslosigkeit.

… ein Mindestlohn dem hervorragenden schweizerischen Berufsbildungssystem schadet. Der Anreiz, eine Lehre zu machen, sinkt, wenn man auch ohne Lehrabschluss 4000 Franken verdient. Langfristig ist der wirksamste Schutz vor einem tiefen Einkommen eine Ausbildung und nicht ein Mindestlohn.

… es Ausweichreaktionen geben wird, sprich Schwarzarbeit, wenn der Staat Regularien einführt.

… ein garantierter Mindestlohn von 22 Franken eine enorme Sogwirkung auf unqualifizierte Stellensuchende aus dem Ausland hätte.

 

Ich stimme gegen die Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ weil …

… der Bundesrat und das Parlament sich bereits für eine Verschärfung des Strafrechts entschieden haben, diese wird voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten. Die Vorgaben sind streng; und so ist auch ein lebenslanges Tätigkeitsverbot vorgesehen. Die Gesetzesänderung verbessert den Schutz umfassender als es die Pädophilen-Initiative vorsieht. Der neue Gesetzesartikel schützt – anders als die Initiative dies vorsieht – Kinder und andere schutzbedürftige Personen nicht nur vor Sexualstraftaten, sondern auch vor physischer und psychischer Gewalt.

… die Verschärfung des Strafrechts auch ein Kontakt- und Rayonverbot regelt. Der Aufenthalt rund um Pausenplätze, Schwimmbäder und Kindergärten kann verboten werden. Somit können Pädophile aus dem Umkreis von den Kindern ferngehalten werden.

… nicht jeder Übergriff gleich schwer wiegt. Deshalb ist auch beim Berufsverbot zu differenzieren. Die Initiative erlaubt dies aber nicht. Sie fordert automatisch ein absolutes lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot für verurteilte Pädophile. Mit diesem Automatismus würden auch Einzelfälle wie eine Jugendliebe erfasst. Ein 20-Jähriger, der mit einer 15-Jährigen eine Liebesbeziehung eingeht und deshalb bestraft würde, dürfte nie mehr soziale Arbeit mit Kindern leisten oder eine Juniorenmannschaft trainieren. Das Berufsverbot soll ohne richterliche Prüfung des Einzelfalls und unbesehen der Schwere des Sexualdelikts verhängt werden. Das widerspricht einem der grundlegendsten Grundsätze unserer Rechtsordnung: der Verhältnismässigkeit.

… ein Berufsverbot weder Ersttäter noch bisher von der Justiz unbehelligte Pädophile aufhalten kann. Es verhindert leider auch keine (pädophilen) Übergriffe im engsten privaten Umfeld – wo sie am häufigsten stattfinden. Diese Lücke kann auch die Initiative nicht schliessen.

 

 

 

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