Zu den Abstimmungen vom 9. Februar 2014

Ich stimme gegen die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“, weil

… sie das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung der Krankenkasse untergräbt. Dieses beruht auf Solidarität und nicht auf individuellen Lebensanschauungen, die selektionieren, welche medizinischen Behandlungen von den Kassen vergütet werden dürfen und welche nicht (Organtransplantationen? Extremsport-Unfälle? Behandlung von Raucher- und Alkoholkrankeiten? Übergewicht?…)

… sie die Frauen diskriminiert, indem sie allein für die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aufkommen müssen und die Männer aus ihrer finanziellen Mitverantwortung entlassen werden.

… damit keine Kosten gespart werden. Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch sind gemessen an den Gesamtausgaben der obligatorischen Grundversicherung gering und die Initiative würde andere Folgekosten mit sich bringen. Schätzungen2 zufolge betragen sie je nach Methode durchschnittlich 600 respektive 1000 Franken. Damit ergeben sich jährliche Kosten für Schwangerschaftsabbrüche in der Höhe von 8 Millionen Franken, das sind 0,03 % der Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

… die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch durch die obligatorische Krankenversicherung integrierender Bestandteil der Abstimmungsvorlage über die Fristenregelung war. Bereits seit 1981 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung diese Kosten. Dies wurde in der damaligen Abstimmungskampagne auch klar kommuniziert.

… die Fristenregelung und die dazu gehörende Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkasse sich in der Praxis bewährt haben. Heute haben alle Frauen in der Schweiz Zugang zu einem legalen und fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch. Die Schwangerschaftsabbruchrate ist die niedrigste in ganz Europa, speziell unter jugendlichen Frauen. Dies ist vor allem einer guten Prävention zu verdanken.

… sie gesundheitliche Risiken für die Frauen mit sich bringt. Es besteht die Gefahr, dass Frauen, die sich einen Schwangerschaftsabbruch nicht leisten können, wieder auf billige, medizinisch fragwürdige Angebote ausweichen würden (zum Beispiel Abtreibungspillen über das Internet).

Ich stimme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ zu, weil

… die Schweiz  seit 2007 die Zuwanderung nicht mehr eigenständig steuern kann. Brauchte die Wirtschaft früher mehr ausländische Arbeitskräfte, wurden die Kontingente erhöht. Mit dieser Mechanik konnten die Bedürfnisse der verschiedenen Branchen abgedeckt werden. Heute leben in der Schweiz rund 23 Prozent Ausländerinnen und Ausländer. Allein in den letzten Jahren betrug der jährliche Zuwanderungsüberschuss rund 70‘000 bis 80‘000 Menschen.

… die Arbeitslosenquote unter der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz  8.5 % beträgt. Dies, weil nicht kontrolliert wird, ob Arbeit nachhaltig vorhanden ist oder nicht.

… unsere Sozialwerke schon heute nicht mehr finanziert sind und die Gewerkschaften weitere Forderungen stellen. Was passiert bei einer stagnierenden oder rückläufigen Schweizer Wirtschaft mit all den ausländischen Arbeitslosen mit ihren nachgezogenen Familien?

… Politik und Parlament es verlernt haben, pragmatische, lösungsorientierte Ansätze in die Praxis umzusetzen. Der Bundesrat muss sich vorwerfen lassen, dass er die bestehenden Mittel und Möglichkeiten der Einschränkung der unkontrollierten Einwanderung nicht angewendet hat und es zulässt, dass die Migration lasch gehandhabt wird.

… es bei der Einführung der Personenfreizügigkeit eindeutig hiess: 1. Einwandern kann nur, wer eine nachhaltige Arbeitsstelle nachweisen kann. 2. Der Familiennachzug ist nicht automatisiert. 3. Zuwanderung aus sogenannten Drittstaaten wird äusserst zurückhaltend gewährt. Alle drei Punkte sind heute als leere Zusagen enttarnt.

… die Gegner der Initiative behaupten, dass mit einem JA zur Masseneinwanderung alle Bilateralen Verträge mit der EU aufgekündigt würden. Diese blosse Drohung ist nicht unterlegt. Die meisten EU Staaten kennen die äusserst grossen Probleme der unkontrollierten Masseneinwanderung.

… die Schweiz attraktiv für Arbeitssuchende bleibt, denn die Schweizer Unternehmen bieten eine grosse Vielfalt von interessanten Arbeitsplätzen, insbesondere auch in Spitzentechnologien und bei Forschung und Entwicklung. Aus all diesen Gründen wird die Schweiz jederzeit auf genügend ausländische Arbeitskräfte zählen können, im Notfall auch ohne internationale Abkommen!

Ich stimme gegen den Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»), weil

 die Bewältigung des sehr rasch wachsenden Verkehrsaufkommens auf Schiene und Strasse einen gesamtheitlichen Ansatz braucht.

… die seit Jahrzehnten praktizierte Zweckentfremdung von Strassengeldern zugunsten der Schiene mit dem neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) zementiert wird und der Automobilist sowie der Transportunternehmer weiterhin rund zwei Drittel seiner ursprünglich für die Strassenfinanzierung vorgesehene Abgaben (LSVA, Treibstoffzuschläge, Importsteuern, etc.) für die Bahninfrastruktur abgezweigt werden. Rund 6 Milliarden werden so von der Strasse „abgezweigt“, abgezweigt in die Bundeskasse und in den Bahninfrastrukturfonds.

… die ursprüngliche FABI Vorlage Projekte in der Höhe von 3.5 Milliarden umfasste. Das Parlament erhöhte die Begehrlichkeiten um satte 3 Milliarden. Damit sinkt der Deckungsgrad des Schienenverkehrs weiter und die Abhängigkeit von fremden Geldern (Steuern, weitere Abgaben, etc.) wird massiv ansteigen.

… der Deckungsgrad der Schiene heute unter 50 % liegt. Das heisst, der Bahnkunde trägt nicht einmal die Hälfte der Kosten des öffentlichen Verkehrs. Der Rest wird durch die Allgemeinheit finanziert. Es ist bereits geplant, die Mehrwertsteuer um weitere 0,1 Prozent zu erhöhen (befristet bis 2030!!!). Dies ist eine deutliche Steuererhöhung, auch zulasten derjenigen Bevölkerungsschichten in Randregionen, die nie von einem übertriebenen Ausbau des öffentlichen Verkehrs profitieren können.

… die FABI Vorlage nicht nachhaltig ist. Anstelle von Wirtschaftlichkeit, verstärkter Nutzerfinanzierung sowie der Verminderung/Abschaffung der Zweckentfremdung von Strassengeldern werden die gleichen Fehler der Vergangenheit wiederholt.

… die Finanzierung der Strassenbedürfnisse weiterhin im Dunkeln, respektive in der Schwebe bleibt. Ein sehr grosser Nachteil dieser Vorlage liegt in der Tatsache, dass Strassengelder in der Grössenordnung von rund 6 Milliarden Franken für den öffentlichen Verkehr dauerhaft zweckentfremdet und die dadurch fehlenden Mittel für den Strassenbau einfach den Kantonen aufgebürdet werden.

… Automobilisten und das Transportgewerbe doppelt zur Kasse gebeten werden und die Strasseninfrastruktur  weiterhin vernachlässigt wird. Das darf nicht sein.

 

 

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