Zu den Abstimmungen vom 25. September 2016

Ich stimme NEIN zur Volksinitiative vom 6. September 2012 «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» (BBl 2015 9555), weil …

  • …   eine Senkung des Ressourcenverbrauchs um mindestens 65 Prozent zu radikal ist und gemäss Bundesrat selbst mit innovativsten Technologien nicht erreicht werden kann
  • …   ein internationaler Alleingang schlichtweg nicht möglich ist. Kein anderes Land kennt einen derart extremen Ansatz. Die wettbewerbsfeindliche Initiative schottet die Schweiz ab, schafft neue Handelshemmnisse und gefährdet Freihandelsabkommen. Sie ignoriert, dass umweltpolitische Herausforderungen nur durch internationale Zusammenarbeit zu lösen sind.
  • …   die Initiative den Schweizer Werkplatz nachhaltig schwächt. Neue Vorschriften und Verbote behindern Wettbewerb und Innovation, die Treiber von Wohlstand und technologischem Fortschritt sind. Die dadurch ausgelöste zusätzliche Regulierungswut gefährdet Unternehmen und Arbeitsplätze in der Schweiz.
  • …   ich gegen höhere Preise und eine Zweiklassengesellschaft bin. Neue lenkungsorientierte Umweltabgaben verteuern beispielsweise die berufliche und private Mobilität, die Nahrungsmittel und die Mieten. Die Hochpreisinsel Schweiz wird weiter verteuert und die Kaufkraft sinkt.
  • …   Schweizer Unternehmen weltweit führend sind, wenn es darum geht, Wachstum und Nachhaltigkeit zu vereinen. Die Schweiz belegt in internationalen Nachhaltigkeitsranglisten regelmässig Spitzenplätze und erreicht als Recycling-Musterschülerin mit einem privatwirtschaftlichen Ansatz Quoten, von denen andere Länder nur träumen können. Eine vollständige Kreislaufwirtschaft ist ökonomisch und ökologisch betrachtet eine grosse Illusion.

Ich stimme NEIN zur Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 «AHVplus: für eine starke AHV» (BBl 2015 9551), weil …

  • …  ich gegen das Giesskannenprinzip bin. Gemäss Initiative soll die Rentenerhöhung für alle gelten – unabhängig davon ob jemand finanziell darauf angewiesen ist oder nicht. Bei einem Ja zur Initiative müsste die AHV jährlich bis zu 5,5 Milliarden Franken mehr Renten auszahlen als heute. Auch ohne Initiative fehlen heute bereits jährlich 7,5 Milliarden Franken in der Kasse. Das heisst, jedes Jahr müsste ein Loch von 13 Milliarden Franken gestopft werden. Was die AHV dringend braucht, ist eine umfassende und wohl abgestimmte Reform, auf die sich alle Berufstätigen, Rentner und auch künftige Generationen verlassen können.
  • …   die Initiative offen lässt, wie die Finanzierung geregelt werden soll. In Frage kämen
    – eine Erhöhung der Beitragssätze von Versicherten und Arbeitgebern
    – eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV Erhöhung der Finanzierung durch den Bundeshaushalt, was eine Einsparung in anderen Bereichen (zum Beispiel Bildung) zur Folge hätte
  • .…  die Generationensolidarität überstrapaziert würde. Mussten 1948, als die AHV eingeführt wurde, 100 Arbeitnehmer 16 Rentner finanzieren, so sind es heute 28 Rentner auf 100 Berufstätige. 2035 werden auf 100 Erwerbstätige sogar 50 Rentner kommen. Zwei Erwerbstätige werden also einen Rentner finanzieren müssen. Besonders jüngere Familien und Alleinerziehende würden übermässig belastet.
  • … von der Initiative die Falschen profitieren. Wer heute Ergänzungsleistungen erhält, verliert mit der Initiative. AHV-Renten sind im Gegensatz zu Ergänzungsleistungen steuerpflichtig. Zudem fallen Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse und andere Vergünstigungen weg, wenn der Anspruch auf Ergänzungsleitungen entfällt.

Ich stimme JA zum Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) BBl 2015 7211), weil …

  • … das jetzt gültige Gesetz nicht mehr in unser Umfeld passt. Mit dem heutigen Gesetz dürfen die Behörden nur Post- und Telefonverkehr von potentiellen Verdächtigen überwachen. Die Überwachung von Mail- und Internetverkehr ist heute nicht zulässig.
  • … das neue Gesetz den Behörden die dringend nötige Möglichkeit gibt, gegen Terrorismus oder Angriffe auf Computer-Netzwerke anzukämpfen.
  • …   wenn wir nicht auf Informationen aus dem Ausland angewiesen sein wollen, wir hier dringend Reformen, sprich das neue Nachrichtendienstgesetz, brauchen. Der tote Briefkasten aus alten Agentenfilmen ist definitiv passé.
  • … mir meine Freiheit wichtig ist und diese geschützt werden muss mit einem wirkungsvollen Nachrichtendienstgesetz.
  • …   weil mit einem dreistufigen Bewilligungsverfahren der Missbrauch ausgeschlossen wird. Für sämtliche Überwachungsaktionen im nicht öffentlichen Raum muss der Nachrichtendienst des Bundes NDB eine Genehmigung vom Bundesverwaltungsgericht und dem Vorsteher des Verteidigungsdepartements (VBS) einholen. Der VBS-Chef muss sich zudem mit seinen Kollegen im Aussen- und im Justizdepartement absprechen. Eine Genehmigung erhält der NDB nur, wenn die innere oder äussere Sicherheit des Landes konkret bedroht ist. Das heisst: bei schwerwiegenden Fällen von Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst oder der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.

Frauenfeld, August 2016

 

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