Zu den Abstimmungen vom 14. Juni 2015

Ich stimme NEIN bei der Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“, weil … 

…        Einkommen und Vermögen bereits heute mehrfach versteuert werden. Zum Beispiel Gewinnsteuer einer juristischen Person, Einkommenssteuer der natürlichen Person, jährlich wiederkehrend Vermögenssteuer. Eine zusätzliche Erbschaftssteuer würde zu einer weiteren Besteuerung führen.

…        die bereits bestehende Vermögenssteuer den Charakter einer Erbschaftssteuer in Tranchen hat. Über einen längeren Zeitraum betrachtet stellt sie eine erhebliche Substanzbesteuerung dar.

…        diese neue Bundessteuer einen markanten Eingriff in die Steuerhoheit und Finanzautonomie der Kantone nach sich ziehen würde. Dabei ist die hohe Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden eine der tragenden Säulen der erfolgreichen schweizerischen Finanz- und Steuerpolitik.

…        die Initiative beim Vollzug zu enormen Aufwand führen würde und kaum vollständig umsetzbar wäre. Denn sämtliche Nachlässe in der Schweiz müssten zentral und einheitlich bewertet werden.

…        die ursprüngliche Ermässigung rückwirkend vollumfänglich entfallen würde, wenn ein Unternehmen nicht mindestens zehn Jahre weitergeführt würde (Konkurs, Unfalltod, etc.). Dies wäre zentral zu überwachen, und Erben müssten, auch wenn sie dann im Ausland leben, rückwirkend nachbesteuert werden.

…        während der Weiterführungsfrist von zehn Jahren die volle Erbschaftssteuer lediglich aufgeschoben wäre. Der vorsichtige Unternehmer bildet eine Reserve für dieses Risiko. Durch die Mittelbindung fehlt Kapital für Investitionen und Arbeitsplätze gingen verloren.

…        Familienunternehmen mit mehreren Aktionären im Erbfall Zwangsverkäufe der Unternehmensanteile drohen würden.

…        die Initiative rückwirkend per 1. Januar 2012 in Kraft treten würde und Nachlässe, die in der Zwischenzeit stattfänden, müssten rückabgewickelt werden. Hinzu käme die Rechtsungleichheit, da beispielsweise bei einem Nachlass von 1,99 Millionen Franken und einem einzigen Erben keine Steuern anfielen, wohl aber bei einem Nachlass von 2,1 Millionen Franken und beispielsweise vier Erben, die je 525 000 Franken erhalten würden.

…        die finanziellen Probleme der AHV mit dieser neuen Steuer nicht gelöst würden. Die AHV braucht grundlegende Reformen, wie sie mit dem Projekt Altersvorsorge 2020 in die Wege geleitet worden sind.

Sie wollen noch mehr Informationen, dann klicken Sie bitte hier: Bundeserbschaftssteuerinitiative – 2015.04.22

 

Ich stimme NEIN bei der Volksinitiative „Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG). Änderung“ weil … 

…        Bevölkerung, Gewerbe und Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht noch mehr belastet werden dürfen.

…        mit der Annahme Unternehmerinnen und Unternehmer – auch von kleinen Firmen – ab einem Umsatz von 500‘000 Franken für dieselbe Leistung privat und im Betrieb zahlen müssen. Dies gilt für alle in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtigen Firmen, also auch für solche mit Sitz im Ausland. Dies belastet unsere Wirtschaft jährlich mit rund 200 Millionen Franken.

…        mit dem neuen RTVG der Staat für alle Haushalte und Firmen eine neue Billag-Mediensteuer einführen will. Unabhängig davon, ob jemand ein Empfangsgerät hat, egal ob er Radio und TV nutzt, ja selbst egal, ob er überhaupt in der Lage ist, die Programme zu hören oder zu sehen. Alle müssen die neue Zwangssteuer zahlen.

…        sich Bundesrat und SRG mit der neuen Billag-Mediensteuer einen Freipass geben lassen. Völlig intransparent könnte die Steuer unbeschränkt erhöht werden.

…        die Billag-Abgabe von 1990 bis heute von Franken 279 um 65 % auf Franken 462 gestiegen ist. Da hilft es wenig, wenn die Mediensteuer für Privathaushalte auf 400 reduziert wird. Die erneute Erhöhung ist absehbar. Wenn diese Entwicklung anhält, zahlen wir in einigen Jahren 700 – 800 Franken Billag-Mediensteuer pro Haushalt und Jahr.

Ich stimme JA bei der Volksinitiative „Präimplantationsdiagnostik (PID)“, weil …

…           mit Hilfe der PID Embryonen mit einem Gendefekt vorzeitig ausselektiert werden können, was die Wahrscheinlichkeit auf gesunde Kinder erhöht und somit die Anzahl der Abtreibungen verringert.

…           wenn man Abtreibungen zulässt, die mit der Behinderung des Kindes begründet werden, muss man auch die PID als Selektionsmethode zulassen, denn sonst besteht ein Wertewiderspruch.

…           mit der PID Mehrlingsschwangerschaften reduziert werden können. Heute müssen alle entwickelten Embryonen in den Mutterleib übertragen werden, dadurch häufen sich Mehrlingsschwangerschaften, die ein erhebliches Risiko darstellen.

…           mit der PID Fortpflanzungstourismus vermieden wird. Die PID ist ein seit mehr als zwanzig Jahren erprobtes Verfahren und in vielen europäischen Ländern erlaubt. Neu soll die Möglichkeit gegeben werden, diese Behandlung in der Schweiz vornehmen zu lassen.

…           bei Paaren, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, auf diese Weise Embryonen ausgewählt werden, die eine gute Entwicklungsfähigkeit erwarten lassen. Damit soll eine möglichst komplikationsfreie Schwangerschaft erreicht werden.

 

Ich stimme NEIN bei der Stipendieninitiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes, weil … 

…        die Initiative über das Ziel hinausschiesst. Ein Stipendium von 24‘000 Franken pro Jahr beseitigt jeden Anreiz, sich um einen Nebenjob zu bemühen. Nebenjobs sind nicht nur bereichernd, sondern auch zumutbar.

…        mit der Annahme die Benachteiligung anderer Bildungsformen verstärkt wird. Die praxisorientierte Berufslehre wird klar geschwächt.

…        die Initiative Zusatzkosten von rund 500 Millionen Franken pro Jahr verursacht. Das ist weder für den Bund noch für die Kantone tragbar.

…        erneut in die kantonale Kompetenz eingegriffen wird.

…        mit der Annahme die Gesamtverantwortung für alle Ausbildungsbeiträge an den Bund übergeht. Dies widerspricht der föderalistischen Aufgabenteilung im Bildungswesen, sorgt beim Bund für mehr administrativen Aufwand und zwingt zu einer Anpassung des Finanzausgleichs.

…        das sehr fortschrittliche und massgeschneiderte Thurgauer Stipendienmodell wieder abgeschafft werden müsste.

 

Frauenfeld, 7. April 2015

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