Zu den Abstimmungen vom 24.November 2013

Ich stimme gegen die Volksinitiative „1:12 – Für gerechte Löhne“, weil 

… dies einem Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit gleichkommt

… die 1:12-Initiative dazu führt, dass Unternehmen vermehrt Stellen im Tieflohnbereich auslagern oder wegrationalisieren, um das starre staatliche Lohndiktat zu erfüllen. Das erhöht den Druck auf die tiefen Löhne.

… unser Sozialstaat auf die hohen Einkommen angewiesen ist. Über die Sozialversicherungen und die Steuern werden jährlich Milliarden von Franken von den besser Verdienenden zu den weniger gut Verdienenden umverteilt.

… der Staat, wenn er ein fixes Verhältnis zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn in einem Unternehmen festlegt, dieses auch kontrollieren und durchsetzen muss. Die Initiative führt damit zu teuren Leerläufen und hohen Verwaltungskosten. Das trifft alle, ganz besonders die KMU.

 

Ich stimme der Volksinitiative „Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen“ zu, weil

… der Staat kein Familienmodell bevorzugen soll.

… die Familie das Fundament unserer Gesellschaft bildet. Kinder sind unsere Zukunft.

… Eltern, die ihre Kin­der selbst be­treu­en, steu­er­lich nicht benachteiligt wer­den sollen. So kann die traditionelle Familienstruktur bewahrt werden und steuerlich attraktiver sein als die Fremdbetreuung.

… durch die Eigenbetreuung die Eigenverantwortung der Eltern gestärkt wird und die elterlichen Pflichten nicht an den Staat delegiert werden.

 

Ich stimme der Volksinitiative  „Änderung vom 22. März 2013 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG)“ zu, weil 

… auch der Thurgau mit dem Strassenprojekt BTS – von Bonau bis Arbon – von diesen zusätzlichen Geldern profitieren wird.

… der Bund vollumfänglich verantwortlich ist für Bau-, Betrieb und Unterhalt des gesamten  Nationalstrassennetzes. Das heisst der Bund muss auch die Neubaustrecken finanzieren und unterhalten.

… mit der Vignettenerhöhung die nötigen Geldmittel fliessen, um das Nationalstrassennetz zu erweitern. Gleichzeitig wird so sichergestellt, dass diese zusätzlichen rund 300 Millionen Schweizer Franken pro Jahr vollumfänglich der Strasseninfrastruktur zur Verfügung stehen. Denn der Bundesrat ist sich darüber einig, dass eine Entflechtung der Finanzströme stattfinden muss. Der Bundesrat schlägt dazu einen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAV) sowie einen Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) vor. Mit dieser schon lange fälligen Massnahme gelingt es, die Kostenverteilung für Schiene und Strasse transparenter und gerechter auszugestalten.

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