Zu den Abstimmungen vom 9. Juni 2013

 

Ich stimme NEIN und damit gegen die „Volkswahl des Bundesrates“ weil:

Seit der Gründung des Bundesstaates 1848 wählt das Eidgenössische Parlament die Mitglieder des Bundesrates. Leider ist es in den vergangenen Jahren vorgekommen, dass sich die Bundesratswahlen zu unwürdigen Spielchen einzelner Exponenten und Parteien – munter unterstützt durch viele Medien – fehlentwickelt haben. Das Parlament hat leider jeweils nicht gemäss seiner Verantwortung gehandelt, sondern Ränkespiele, Abstrafungen, politische Erpressungen gefördert und zugelassen.

Daraus abzuleiten, dass eine direkte Volkswahl nicht genauso riskante und unwürdige Ausrutscher hervorbringen würde, wage ich zu bezweifeln. Folgende Gründe sprechen aus meiner Sicht gegen die Volkswahl des Bundesrates:

  • Es gibt kein demokratisch legitimiertes Verfahren für die Festlegung, welche Kandidaten antreten dürfen und welche nicht. Kandidaten aus dem Zauberhut sind für mich keine Alternative zur Bundesratswahl durch das Parlament.
  • Randregionen und Landkantone haben noch weniger die Chance, ein Mitglied der Landesregierung zu stellen. Die Konkordanz steht auf dem Spiel.
  • Die Volkswahl führt zu einer weiteren „Amerikanisierung“ von Wahlkämpfen. Die benötigten grossen finanziellen Mittel schaffen Abhängigkeit und Intransparenz über die Geldgeber.
  • Das Risiko, dass mit der Volkswahl Populisten oder Demagogen in die Landesregierung gewählt würden, will ich nicht eingehen.
  • Die Volkswahl des Bundesrates führt dazu, dass unser politisches System – aufgrund der Angst einer Abwahl/Abstrafung jeweils mindestens ein Jahr vor den Volkwahlen stillstehen würde.
  • Die Volkswahl des Bundesrates führt zur Abkehr der Konkordanz hin zur Konkurrenz.

Alles in allem sind mir die Risiken zu gross, ein an sich bewährtes System über Bord zu werfen. Vielmehr geht es darum, im Parlament immer wieder für ein sachbezogenes, eigenständiges Wahlverfahren einzustehen. Der Volksmund sagt: Es ist einfacher, ein Schloss anzuzünden, als eine Hundehütte aufzubauen. Lassen wir also die Finger vom Feuer und sagen NEIN zur Volkswahl des Bundesrates.

 

Ich stimme JA zur dringlichen Änderung des Asylgesetzes weil:

Nach Schweden haben wir in der Schweiz die verhältnismässig höchste Zahl an Asylbewerbern. Zwei Tatsachen sind festzustellen: Für einen Asylbewerber ist es attraktiv, die Schweiz als Asylland auszuwählen, weil die Anreize gross sind und die Verfahren viel zu lange dauern. Bis ein Asylgesuch rechtskräftig entschieden ist dauert es oft Monate, ja sogar Jahre. Das soll mit einer Revision des Asylgesetzes geändert werden. Das Parlament hat die folgenden Punkte dieser Revision für dringlich erklärt. Diese Revisionspunkte traten am 29. September 2012 in Kraft.

In erster Linie geht es um die vier zentralen Massnahmen:

  • Wehrdienstverweigerung und Desertion sind keine Flüchtlingseigenschaften
  • An Schweizer Botschaften können keine Asylgesuche mehr eingereicht werden
  • Renitente Asylbewerber werden in speziellen Zentren untergebracht
  • Bundesbauten können zeitlich beschränkt zur Unterbringung genutzt werden, ohne Bewilligung von Kanton und Gemeinde

Angesichts der hohen Zahl von Asylgesuchen braucht es dringliche Massnahmen. Die Vorlage ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer tiefgreifenden Reform des Asylbereichs, die zu erheblich kürzeren Verfahren führen wird. Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage anzunehmen.

Der Nationalrat hat die Vorlage mit 122 zu 49 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 36 zu 9 Stimmen ohne Enthaltung.

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