Zu den Abstimmungen vom 12. Februar 2017

Ich stimme Ja zum Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr, weil …

  • … damit ein gleiches Finanzierungsgefäss für den Strassenbau geschaffen wird, wie es schon lange für den öffentlichen Verkehr existiert. Wir brauchen eine Partnerschaft von öffentlichem Verkehr und Individualverkehr auf Augenhöhe, damit die Mobilitätsansprüche unserer Gesellschaft auch in Zukunft bewältigt werden können.
  • … wir ohne NAF riskieren, die vollständige Übernahme von rund 400 Kilometern Kantonsstrassen durch den Bund in Frage zu stellen. Der NAF aber sorgt dafür, dass diese Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz integriert werden. So wird sichergestellt, dass alle Regionen der Schweiz an das Nationalstrassennetz angebunden werden. Diese Integration führt zu besseren und sichereren Verbindungen in die Zentren. Der NAF fördert damit die Konkurrenzfähigkeit von KMU in den Land- und Bergregionen.
  • … mit dem NAF die Finanzierung der für den Thurgau wichtigen Schnellstrasse zwischen Bonau und Arbon, die vom Volk angenommene T14, sichergestellt werden kann.
  • …  die Finanzierung des neuen Strassenfonds ausgewogen ist. Sowohl die öffentliche Hand als auch die Autofahrenden leisten einen Beitrag. Gelder aus Automobilsteuer, Mineralölsteuer und Vignette werden zweckgebunden eingesetzt. Die Beiträge an die Kantone sind gesichert. Einer Finanzierung auf Vorrat schiebt der NAF einen Riegel vor: Ein höherer Mineralölsteuerzuschlag würde erst kommen, wenn baureife Projekte sonst nicht ausgeführt werden könnten.
  • …  mit dem NAF die Chance besteht, die Entwicklung des Schweizer Verkehrsnetzes weiter zu stärken.
  • …  die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturen in der Schweiz auch davon abhängt, wie der Verkehr in den Agglomerationen bewältigt wird. Es nützt nichts von Zürich nach Bern 10 Minuten schneller reisen zu können, wenn die Reise vom Bahnhof Bern nach Muri dafür 20 Minuten länger dauert. Das gilt für den motorisierten Privatverkehr genauso wie für den öffentlichen Verkehr.
  • …  ohne NAF dem Bund das Geld fehlt, um Agglomerationsprojekte auch in Zukunft unterstützen zu können. Die Mittel für Agglomerationsprogramme wurden vom Bund auf 6 Milliarden Franken festgelegt und auf 20 Jahre begrenzt. Diese Gelder sind bald aufgebraucht. Viele Agglomerationen sind alleine nicht in der Lage die Projekte zu finanzieren, sodass diese auf der Kippe stehen. Gerade die Agglomerationsprogramme wirken der Zersiedelung entgegen. Sie sind das wichtigste Instrument für eine abgestimmte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in den Agglomerationen.
  • …  die Agglomerationsprogramme auch Projekte für Umfahrungsstrassen oder Kapazitätserweiterungen von Strassen und den Unterhalt von Hauptstrassen beinhalten. Dank dem NAF können deshalb künftig viele Gemeinden von Durchgangsverkehr befreit werden. Gleichzeitig trägt der NAF so zur Sicherung einer wettbewerbsfähigen Verkehrsinfrastruktur bei.…
  • …  der Bund auf der einen Seite die Kapazitätsengpässe beseitigen muss und auf der anderen Seite gemeinsam mit den Kantonen dafür sorgen muss, dass die Strasseninfrastruktur ausreichend ist.
  • …  die Jahr für Jahr zunehmende Stauproblematik entschärft wird. Die negative Folge der Staus sind Verspätungen, Unfälle, volkswirtschaftliche Kosten, aber auch mehr Emissionen und höherer Treibstoffverbrauch infolge Stop-and-Go-Verkehr.

Mehr Informationen erhalten Sie hier: https://naf-ja.ch/argumente/

 

Ich stimme Ja zum Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III), weil …

  • … dank der Unternehmenssteuerreform III die heute steuerlich bevorteilten ausländischen Holding-Unternehmen in der Schweiz bleiben und nicht abwandern. So können wir wichtige Steuereinnahmen in der Schweiz halten.
  • …  dank der Steuerreform Schweizer Unternehmungen in Zukunft bei der Besteuerung gleichbehandelt werden wie ausländische Gesellschaften. Eine faire Lösung für alle.
  • …  mit der Abschaffung der vom Ausland kritisierten Spezialregelungen die internationale Akzeptanz der Schweizer Unternehmensbeteuerung wieder hergestellt werden kann.
  • … neue, international nicht bestrittene Regeln und Gewinnsteuersatzsenkungen in den Kantonen helfen, die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Gravierende Mindereinnahmen werden auf diese Weise vermieden. Es wird sichergestellt, dass Unternehmen auch in Zukunft einen substanziellen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben leiten.
  • … finanzpolitische Ausgleichsmassnahmen für eine ausgewogene Verteilung des Reformbeitrages zwischen Bund und Kantonen sorgen und das weitere Funktionieren des föderalen Finanzausgleichs sichern. Mit der Reform erhalten die Kantone vom Bund neue Instrumente und zusätzliche finanzielle Mittel von 1,1 Milliarden Franken. So erhalten die Kantone die Freiheit und die Flexibilität, massgeschneiderte Lösungen zu finden.
  • …  die Steuerreform Grundlage ist, um bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. Ein Ja sichert alleine bei den international tätigen Unternehmen über 150’000 Arbeitsplätze.
  • … die Steuerreform sicherstellt, dass die heute besonders besteuerten Unternehmen ihre Steuern auch künftig in der Schweiz zahlen. Insgesamt werden diese Unternehmen sogar mehr Steuern zahlen als bisher. Führen wir uns vor Augen, dass die Steuereinnahmen durch Unternehmen in den letzten 25 Jahren enorm stark gestiegen sind und liegen heute viermal höher als Anfang der 1990er-Jahre. Für diese Zunahme sind vor allem die international tätigen Unternehmen verantwortlich. Alleine der Bund erhält von den Betroffenen knapp 5 Milliarden Franken (Gesamtbudget des Bundes 2016: 66,7 Milliarden CHF). Dazu kommt ein weiterer Milliardenbetrag bei Kantonen und Gemeinden.
  • …  heute rund die Hälfte der privaten Forschungs- und Entwicklungsausgaben jene Unternehmen zahlen, die von steuerlichen Sonderregelungen profitieren. Dank der Steuerreform bleibt die Schweiz ein interessanter Standort für Forschung und Entwicklung.

 

Ich stimme Nein zum Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration, weil …

  • … kein Handlungsbedarf besteht. Die bestehenden Rechtsgrundlagen sind ausreichend. Personen der dritten Generation können sich bereits heute über den ordentlichen Rechtsweg einbürgern lassen. Und viele Kantone kennen heute schon Einbürgerungserleichterungen.
  • …  mit der erforderlichen Verfassungsänderung einmal mehr die Kompetenzen von den Kantonen an den Bund verschoben würden. Die erleichterte Einbürgerung muss Sache der Kantone bleiben. Sie haben ihre eigenen Bedingungen und Einbürgerungsprozesse. Der Föderalismus ist ein unverzichtbarer Wert in der politischen Abwägung und ist der wichtigste Grundpfeiler für eine im umfassenden Sinn erfolgreiche Schweiz. Bei einem Ja geben wir – der Kanton – wieder einmal das Heft aus der Hand.
  • …  mit der Annahme der Ausländeranteil künstlich gesenkt und von der Tatsche abgelenkt würde, dass die Schweiz mit rund 25 % zu viele ausländische Personen beherbergt. Ich lehne diese Zahlenkosmetik ab.
  • …  dem Bundesbeschluss zu Folge jemand zur dritten Ausländergeneration gehört, wenn mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat. Letzteres muss der Antragsteller nicht beweisen, sondern lediglich glaubhaft machen. Hier wird Missbrauch Vorschub gegeben.

 

 

 

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